bebaut mit teilunterkellerter zweigeschossiger Resthofstelle bestehend aus einen zweigeschossigem Einfamilienhaus mit Anbau und Scheune, mit Gewächshaus bebautem Grundstück, unbebautes Grundstück , unbebautes Grundstück, Wiese, teilweise mit Nadelbäumen bepflanzt,, unbebautes Grundstücke, Landwirtschaftsfläche in Bornheim
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Die wichtigsten Eckdaten
- Objektart
- bebaut mit teilunterkellerter zweigeschossiger Resthofstelle bestehend aus einen zweigeschossigem Einfamilienhaus mit Anbau und Scheune, mit Gewächshaus bebautem Grundstück, unbebautes Grundstück , unbebautes Grundstück, Wiese, teilweise mit Nadelbäumen bepflanzt,, unbebautes Grundstücke, Landwirtschaftsfläche
- Ort
- 53332 Bornheim
- Verkehrswert
- 505.000 €
- Termin
- 04.11.2026
- Gericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 0023 K 0080/2023
Hinweise zum Verfahren
Aktenzeichen 0023 K 0080/2023 (Detailansicht) (letzte Aktualisierung 28-08-2026 13:02) Amtsgericht- Amtsgericht Bonn in Nordrhein-Westfalen Objekt/Lage bebaut mit teilunterkellerter zweigeschossiger Resthofstelle bestehend aus einen zweigeschossigem Einfamilienhaus mit Anbau und Scheune, mit Gewächshaus bebautem Grundstück, unbebautes Grundstück , unbebautes Grundstück, Wiese, teilweise mit Nadelbäumen bepflanzt,, unbebautes Grundstücke, Landwirtschaftsfläche : Lindenstraße 90, 53332 Bornheim, Kardorf-Hemmerich Verkehrswert in € 505.000,00 € Termin Mittwoch, 04. November 2026, 10:30 Uhr Amtliche Bekanntmachung 73.27 kB
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